Hauswirtschaftliche Versorgung

Sie können den Haushalt nicht mehr ohne Hilfe bewältigen, möchten aber weiterhin in Ihrer Wohnung und gewohnten Umgebung leben? Wir unterstützen Sie in Ihrem eigenen Heim und greifen Ihnen im Haushalt unter die Arme. Je nachdem, welche Aufgaben Ihnen schwerfallen – wir kümmern uns regelmäßig um eine saubere Wohnung.

Wir übernehmen alle essentiellen Aufgaben, die im Haushalt zu erledigen sind. Wir waschen und bügeln Ihre Wäsche. Das Einkaufen fällt Ihnen mittlerweile zu schwer? In diesem Fall können Sie uns das überlassen. Das Kochen überfordert Sie und frisch zubereitete Mahlzeiten sind Ihnen wichtig? Wir übernehmen gerne auch das Kochen für Sie. Wo immer Sie auch im Haushalt Hilfe benötigen sind wir für Sie da. Wir stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie in allen nötigen Bereichen.

Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung. Dieser Betrag kann jedoch nur im Zusammenhang mit einem Pflegedienst oder Dienstleistungsunternehmen in Anspruch genommen werden. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu diesem Thema. Treten Sie mit uns in Kontakt.

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Die Kosten für Pflege und Betreuung –
Unterstützung bei den nötigen Anträgen

Wir ermitteln gemeinsam in einem persönlichen und kostenfreien Beratungsgespräch, welche Leistungen für Sie notwendig sind und überhaupt infrage kommen. Infolgedessen bereiten wir einen Kostenvoranschlag für Sie vor und helfen Ihnen bei den nötigen Anträgen bei Ihrer Pflegekasse, Krankenkasse und falls nötig auch bei der Sozialbehörde. Um einen Pflegegrad zu ermitteln, wird eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durchgeführt. Wir stehen Ihnen auch bei dieser Ermittlung zur Seite.

Leistungen der Pflegeversicherung

  • bei der Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes zur Erbringung der Pflege rechnet der Versicherte die Sachleistungen mit der Pflegekasse ab
  • falls pflegebedürftige Personen von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen gepflegt werden, haben sie Anspruch auf Geldleistungen
  • mit der sogenannten Kombinationsleistung können Geld- und Sachleistungen kombiniert werden
  • zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsleistungen lassen sich über den Entlastungsbetrag abrechnen. Diese Leistung muss jedoch von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht werden.

Lassen Sie Sich kostenfrei bei den Anträgen helfen.

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Bei einer Pflegebedürftigkeit nehmen wir Sie an die Hand und erklären Schritt für Schritt welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie telefonisch oder auch gerne vor Ort.

Telefon: 030 / 41700155
Mobil: 0172 / 9313126
E-Mail: kontakt@adsel-pflegedienst.de

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13158 Berlin

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